Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und muss völlig neu gefasst werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit beschied es der mit fast 35.000 Unterzeichnern bisher größten Massenklage in Karlsruhe einen unerwartet deutlichen Erfolg. Die bisher gespeicherten Daten seien "unverzüglich zu löschen", stellte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier klar. Nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts ist die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz unvereinbar. Wer sich dafür genauer interessiert, kann sich hierdas gesamte Urteil auf ca. 57 Seiten durchlesen.